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Der Kirchenvorstand....

...ist der Vermögensverwalter der Kirchengemeinde. Er ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der kirchlichen Gebäude und den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge und der durch das Bistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen. Dazu gehört die Erstellung des jährlichen Haushaltes, durch den alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden.

Er ist außerdem verantwortlich für alle personellen Angelegenheiten der Beschäftigten der Pfarrei, der Kindergärten und der Zentralrendantur. Hierzu arbeitet er eng mit dem bischöflichen Generalvikariat in Münster zusammen, dessen Zustimmung zu allen wichtigen Entscheidungen erforderlich ist. Über wesentliche Dinge ist auch der Pfarreirat zu informieren bzw. zu hören, aus dem ein Mitglied im Kirchenvorstand vertreten ist. Andererseits ist ein Vertreter des Kirchenvorstandes Mitglied im Pfarreirat.

Der Kirchenvorstand hat zur effektiven Wahrnehmung seiner Arbeit folgende Ausschüsse eingerichtet:
- Bau- und Liegenschaftsausschuss
- Haushalts- und Finanzausschuss
- Kindergartenausschuss
- Personalausschuss

Falls Sie Fragen oder Anliegen an einen der Ausschüsse herantragen möchten, wenden Sie sich gern an das Pfarrbüro, Tel. 989170.

Der neue Kirchenvorstand 2021